Was du zu den Bayerische Landtagswahl 2018 wissen solltest?

Wahl-O-Mat und WahlSwiper voll im Trend

Am 14. Oktober ist Landtagswahl in Bayern, so viel steht fest. Die Spannung auf das Ergebnis ist diesmal riesig wie nie, so viel steht auch fest. Doch rund um die Wahl gibt es viele Fragezeichen und allerlei interessante und aufschlussreiche Fakten rund um Wahlsystem, Prognosen, Entscheidungshilfen und Co. – wir schaffen daher Abhilfe und informieren Sie über alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Fast 9,5 Millionen Bayern sind Mitte Oktober dazu aufgerufen, ihre Volksvertreter im neuen Landesparlament zu wählen. Darunter sind in diesem Jahr nach Angaben des Statistischen Landesamtes etwa 600.000 Erstwähler. Gleichzeitig sind rund 3,3 Millionen Wahlberechtigte und damit mehr als ein Drittel 60 Jahre und älter, während knapp genauso viele im Alter zwischen 21 und 45 Jahren sind. Unter allen Wahlberechtigen liegt der Frauenanteil bei 51,4 Prozent.

Was macht der Landtag eigentlich?
Der Landtag besteht seit 2003 aus mindestens 180 Sitzen, von denen mindestens 90 Mandate in Einpersonenwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über offene Listen vergeben werden.  Zu seinen zentralen Aufgaben zählen unter anderem die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bestätigung der Regierungsmitglieder. Außerdem werden im Landtag sowohl der Staatshaushalt als auch Gesetze für das Bundesland beschlossen. Außerdem wird die Regierung und die ihr unterstellte Verwaltung kontrolliert. Wenn der Landtag gewählt ist, werden außerdem als erstes der Landtagspräsident und das Präsidium gewählt.

Das Wahlsystem
Die bayerische Landtagswahl ist eine „personalisierte Verhältniswahl mit offenen Listen“. Hierbei hat jeder Wähler zwei Stimmen, die zur Ermittlung der Sitzverteilung auf die Parteien zusammengezählt werden. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus dem eigenen Stimmkreis gewählt, die Zweitstimme wird für den Sitzanteil einer Partei im neuen Landtag abgegeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen bei der Erststimme erhält also das Mandat für seinen Stimmkreis, wobei hier die relative Mehrheit reicht. Etwas komplizierter wird es bei der Zweitstimme: es wird nämlich nicht nur eine Partei, sondern auch ein Kandidat gewählt. Gemäß der sieben Stimmkreise (die mit den Regierungsbezirken identisch sind) stellt jede Partei maximal sieben Listen, also je einen Wahlkreis. Die Mandate für den Landtag werden dann auf Basis der Parteilisten ausgewählt, ihre Verteilung hängt also von den Wählern ab. Mit der Zweitstimme wählen diese, welche Kandidaten auf der Liste stehen und dadurch eine höhere Chance haben, in den Landtag einzuziehen. 

Wie entstehen dann Überhangmandate?
Kurz gesagt: Wenn eine Partei in den Stimmkreisen mehr Mandate gewinnt, als ihr nach dem Verhältnisausgleich auf Wahlkreisebene zustehen, so verbleiben diese Sitze der Partei. Die übrigen Parteien erhalten dann die sogenannten Ausgleichsmandate. Dazu wird die Zahl der im Wahlkreis zu vergebenden Mandate solange um eins erhöht, bis die Verteilung nach dem sogenannten Hare/Niemeyer-Verfahren im Wahlkreis keinen Überhang mehr ergibt. Beim Nicht-Erreichen der Fünf-Prozent-Hürde verfallen die Mandate einer Partei wiederum – auch die, die sie durch die Erststimme erlangt hätte.

Wer tatsächlich wählen geht
Seit einigen Jahren lässt sich ein Rückgang bei der Wahlbeteiligung feststellen. Besonders stark sank sie zwischen 1998 und 2003, was mit der Verlängerung der Wahlperiode der Landtagswahl von vier auf fünf Jahre einherging. Dadurch finden Bundes- und Landtagswahlen nicht immer gleichzeitig statt – als im Jahr 2013 diese Wahlen erneut in dasselbe Jahr fielen, stieg die Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl wieder leicht an. Trotzdem gingen damals nicht einmal zwei Drittel (63,6 Prozent) der Wahlberechtigten zur Urne. Und wie wird es dieses Jahr sein? Einerseits spricht die Tatsache, dass die Wahl unabhängig von der Bundestagswahl stattfindet, für eine niedrigere Wahlbeteiligung. Andererseits lag die Wahlbeteiligung in Bayern bei der letzten Bundestagswahl um stolze acht Prozent höher als noch im Jahr 2013.

Wann genau kann ich wählen und wann steht das Ergebnis fest?
Die Wahllokale sind am 14. Oktober von acht bis 18 Uhr geöffnet, wobei kurz nach der Schließung bereits die ersten Hochrechnungen bekannt gegeben werden. Allerdings beruhen diese lediglich auf Umfragen vor den Wahllokalen und stellen damit nur eine erste Tendenz dar. Nach bisherigen Erfahrungen ist meist in der späten Wahlnacht mit einem vorläufigen Endergebnis zu rechnen, manchmal dauert dies allerdings auch bis zum nächsten Tag. Für gewöhnlich stehen das offizielle amtliche Endergebnis und damit die endgültige Sitzverteilung im neuen bayerischen Landtag dann erst einige Tage nach der Wahl fest. In der Regel reicht übrigens die Vorlage der Wahlbenachrichtigung, allerdings sollten Sie einen gültigen amtlichen Ausweis mitführen, da dieser möglicherweise verlangt werden kann.

Für Bequeme, Verreiste und Co.: die Briefwahl
Vor fünf Jahren wählten bereits mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten (36,8 Prozent) per Briefwahl bei der Landtagswahl, diese Zahl wird aller Voraussicht nach 2018 noch übertroffen werden. Wer sich aus welchen Gründen auch immer für diese Variante entscheidet, sollte dabei einiges beachten. Zunächst muss online, schriftlich oder auch durch persönliche Vorsprache bei der jeweiligen Gemeinde ein Wahlschein beantragt werden. Dieser dient als amtliche Bestätigung über das Recht, an der Wahl teilzunehmen und ist daher nicht mit dem Wahlzettel oder der Wahlbenachrichtigung zu verwechseln. Für die diesjährige Landtagswahl in Bayern endet die reguläre Frist für diese Beantragung am 12. Oktober um 15 Uhr, wobei Ausnahmefälle beispielsweise bei einer nachweisbaren Erkrankung möglich sind. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten die Stimmberechtigen dann ihre Unterlagen für die Wahl, die für eine Berücksichtigung der Stimme ausgefüllt am Wahltag bis 18 Uhr persönlich oder postalisch dem zuständigen Wahlamt zugestellt sein müssen.

Wer tritt für welche Partei an?
Für die CSU tritt der ehemalige Finanzminister Markus Söder als Spitzenkandidat an, während die SPD ihre Landesvorsitzende Natascha Kohnen in das Rennen schickt. Bündnis 90/Die Grünen bietet mit Katharina Schulze und Ludwig Hartmann traditionell ein Spitzenduo an. Die FDP bestimmte ihren Spitzenkandidaten Martin Hagen in einer Urwahl, für die Freien Wähler tritt Hubert Aiwanger an. Auch die bayerische Linke tritt mit einem gemischten Duo an: Eva Bulling-Schröter und Ates Günipar sollen die Partei bei der Landtagswahl repräsentieren. Die AfD verzichtet hingegen nach internen Streitigkeiten auf einen Spitzenkandidaten und verweist darauf, dass Inhalte wichtiger als Personen seien.

Veganer oder Piraten – wie ist das mit den kleineren Parteien?
Die eben genannten Parteien mit ihren Spitzenkandidaten bilden natürlich nicht das gesamte Spektrum ab. Insgesamt werden zur Wahl im Oktober 18 Parteien antreten. Dazu zählen unter anderem die Bayernpartei (BP), die ÖDP, die Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung) oder auch die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³). Zwei bekannte Sonderfälle sind die FDP und die Linke, die in Bayern nicht im Landtag vertreten sind und deshalb als Kleinparteien gelten müssten, obwohl sie auf Bundesebene und in vielen anderen Bundesländern große Parteien sind.

Rückblick: Wie fiel das Ergebnis 2013 aus?
Vor fünf Jahren erzielte die CSU – damals noch mit Horst Seehofer als Ministerpräsident und Spitzenkandidat – ein stolzes Ergebnis von 47,7 Prozent und konnte damit wie in jedem Jahr mit Ausnahme von 2008 die absolute Mehrheit der Mandatsträger stellen. Die SPD als zweistärkste Partei erreichte immerhin 20,6 Prozent, während die Freien Wähler mit 9,0 Prozent knapp vor den Grünen mit 8,6 Prozent landeten. Die FDP hingegen verlor mehr als die Hälfte ihrer Wähler und scheiterte mit 3,3 Prozent ebenso wie die Linken mit 2,1 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.

Prognose: Wer kann die Wähler diesmal für sich gewinnen?
Dass die CSU die absolute Mehrheit 2018 nicht erneut holen wird, dürfte den meisten klar sein. Doch inwieweit die Partei Stimmen einbußen wird, ist eine der vielen interessanten Fragen, denen sich Meinungsforscher seit geraumer Zeit widmen. Fünf Wochen vor der Wahl lagen die Christsozialen laut Umfragen nur noch bei etwa 36 Prozent, während die Grünen mit  gut 16 Prozent die zweitstärkste Kraft stellen könnten. Kurz dahinter lag bereits die AfD mit knapp 14 Prozent, während die SPD auf lediglich zwölf Prozent kommen würde. Weiterhin im Landtag vertreten währen die Freien Wähler mit 8,1 Prozent, auch die FDP würde demnach mit 5,8 Prozent knapp in das Parlament zurückkehren. Deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde lag die Linke mit 2,7 Prozent, für die der Einzug relativ schwierig werden dürfte. Doch auch Prognosen hatten sich in der Vergangenheit getäuscht und letztendlich bestimmt allein der Wähler am Wahltag das genaue Ergebnis. Wer sich in dieser Hinsicht noch unsicher ist, sollte nun schnell weiterlesen: wir stellen Ihnen mögliche Entscheidungshilfen rund um die Wahl vor.

Zu guter Letzt: keine Selfies in der Wahlkabine!
Ob mit oder ohne Entscheidungshilfe – wir hoffen natürlich, dass Sie Ihr Mitbestimmungsrecht am 14. Oktober nutzen und wählen gehen werden. Dabei sollten Sie allerdings auf ein Selfie in der Wahlkabine verzichten! Nach Paragraf 45 der Bayerischen Wahlordnung für Landtagswahlen sind Fotografieren und Filmen in der Kabine verboten und können zu einem Ausschluss von der Wahl führen. Daher also damit bitte bis nach Abgabe des Stimmzettels warten!

Der Wahl-O-Mat ist schon seit Jahren etabliert

Vor allem jüngere Wähler, die zum ersten Mal politisch aktiv sind und sich noch nicht wirklich mit den vielen verschiedenen Parteien und ihren Programmen auseinander gesetzt haben, finden im Wahl-O-Mat ein kostenloses und hilfreiches Tool zur Orientierung – dies gilt auch für Unentschlossene, die schnell eine grobe Übersicht im Wahlkampf- und Parteidschungel haben wollen. Die Anwendung wurde im Jahr 2002 von der Bundeszentrale für politische Bildung entwickelt und bietet dem Nutzer verschiedene Thesen an, die mit „Stimme ich zu“, „Ich bleibe neutral“ oder „Ich stimme nicht zu“ beantwortet werden können. Dabei ist es möglich, individuelle Fragen zu überspringen oder einzelnen Punkten im Anschluss eine doppelte Gewichtung zu geben. Die Antworten werden dann mit den verschiedenen Parteiprogrammen abgeglichen und je nach Übereinstimmung hierarchisch angeordnet. Zudem können Sie einzelne Parteien sowie deren Wahlprogramme miteinander vergleichen. Daneben informiert der Wahl-O-Mat mit Umfrageergebnissen, einem umfassenden Wahllexikon sowie Fakten zur anstehenden Wahl. 

WahlSwiper die Alternative mit dem Tinder-Prinzip

Eine tolle Alternative zum bekannten Wahl-O-Mat ist die kostenlose App WahlSwiper, die von manchen bereits als Parteien-Tinder bezeichnet wurde. Auch hierbei wird ebenfalls in die eine oder andere Richtung gewischt, allerdings geht es nicht um potenzielle Partner, sondern aktuelle und brisante Themen. Sie erhalten einen Katalog von 30 Ja-Nein-Fragen, die Sie jeweils mit einem Swipe nach rechts oder links beantworten – dabei gibt es bei Bedarf zu jedem Bereich ein eigenes Erklärvideo, falls Nutzer mit dem Thema nichts anfangen können. Angesprochen werden unter anderem die Asylpolitik, erneuerbare Energien oder auch die Gleichberechtigung von Homosexuellen in Ehe und Adoption. Nach dem Beantworten erhalten Sie Ihr Ergebnis (die Übereinstimmung mit jeder Partei in Prozent), das ähnlich wie beim Wahl-O-Mat auf bestimmte Parteien begrenzt werden kann. Im Anschluss daran können für jede Partei die Meinungen und Begründungen zu allen Fragen angesehen und mit den eigenen Ansichten noch einmal genauer verglichen werden. WahlSwiper ist sowohl für Android als auch für iOs gratis erhältlich und wurde von der Werbeagentur „MOVACT“ erstmals für die Bundestagswahl in Zusammenarbeit mit Politikstudenten, Journalisten und Videoproduzenten entwickelt. Im Vergleich zum Wahl-O-Mat fehlt allerdings die Option einer neutralen Antwort, außerdem lassen sich Themen, die einem besonders wichtig sind, nicht höher gewichten.